Gewerbeamt

Schwarzburger Chaussee 12
07407 Rudolstadt

Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist nicht für die Gewerbe in den Stadtgebieten Saalfeld/Saale und Rudolstadt verantwortlich.

Beide Städte besitzen eigene Gewerbeabteilungen.

Öffnungs- und Sprechzeiten

Öffnungs- und Sprechzeiten

  • Dienstag:

    09:00 bis 12:00 Uhr
    13:00 bis 16:00 Uhr

  • Donnerstag:

    09:00 bis 12:00 Uhr
    13:00 bis 18:00 Uhr

  • Freitag:

    09:00 bis 12:00 Uhr

Postanschrift

Postanschrift

Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale

Gewerbe: An-, Um- und Abmeldung

Hier finden Sie die Formulare für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Gewerben.

Sollte Ihr Gewerbe mehrere Geschäftsführer besitzen, ist zusätzlich zur Gewerbeanzeige das jeweilige Beiblatt auszufüllen und zu übersenden.

Sofern Sie das Formular per E-Mail oder Post schicken, fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Ausweises bei, damit die Bearbeitung umittelbar erfolgen kann.

Gaststättenrecht

Gewerbeanmeldung einer Gaststätte

Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Thüringer Gaststättengesetzes betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.

Unter diesem Begriff ist auch das Betreiben eines Cafés, Imbisses oder einer Kantine umfasst.

In Thüringen unterliegt ein solcher Gewerbebetrieb nicht mehr der Erlaubnispflicht, jedoch sind hierfür einige Formalitäten und Fristen zu beachten.

Sperrzeiten im Gaststättenrecht

Die Sperrzeit gemäß § 5 ThürGastG regelt die Zeiten der Abgabe von Speisen und/oder Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle während einer Veranstaltung (Kirmestanz, Sommerkino, etc.).

Die im Thüringer Gaststättengesetz geregelten Sperrzeiten können auf Antrag verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.

Antragsteller können Gaststättenbetreiber sowie Vereine und Gesellschaften sein, die Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen.

Der Veranstaltungsort muss der Öffentlichkeit oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein.

Der Antrag ist nur für Veranstaltungen im Freien oder in Festzelten unter freiem Himmel notwendig.

Zuständig für folgende Dienstleistungen und weitere