Anerkennung als Prüfstelle für Pflanzenschutzgeräte Erteilung
Urheber
Volltext
Die Leistung der Behörde besteht im Wesentlichen in der Begutachtung des Prüfortes, in der Kontrolle des Nachweises der Ablegung eines Lehrganges zum Gerätekontrollschlosser und der notwendigen Weiterbildungen. Weiterhin sind die Geräte zur Durchführung der Pflanzenschutzgerätekontrolle zu begutachten.
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrages wird der Antragsteller kontaktiert und ein Vor-Orttermin abgesprochen. Hier wird der Ort begutachtet und die notwendigen Unterlagen durchgesehen.
Ansprechpunkt
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Anerkennung einer Kontrollwerkstatt.
- Nachweis der Tauglichkeit des Kontrollpersonals.
- Entsprechende Ausbildung.
- Nachweis der Prüfung der eingesetzten Prüfmaterialien.
Kosten
100,00 EUR zzgl. Fahrtkosten zur Ortsbesichtigung.
Frist
Ist eine Kontrollwerkstatt genehmigt, gilt dies für die Dauer bis die TLLLR diesem widerspricht oder der Antragsteller selbst zurücktritt.
Bearbeitungsdauer
3-5 Tage
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
- Formular: Antrag auf Anerkennung einer Kontrollwerkstatt
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut