Anerkennung als Prüfstelle für Pflanzenschutzgeräte Erteilung

Urheber

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Volltext

Die Leistung der Behörde besteht im Wesentlichen in der Begutachtung des Prüfortes, in der Kontrolle des Nachweises der Ablegung eines Lehrganges zum Gerätekontrollschlosser und der notwendigen Weiterbildungen. Weiterhin sind die Geräte zur Durchführung der Pflanzenschutzgerätekontrolle zu begutachten.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Antrages wird der Antragsteller kontaktiert und ein Vor-Orttermin abgesprochen. Hier wird der Ort begutachtet und die notwendigen Unterlagen durchgesehen.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut

Kontakt

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut

Kontakt

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung einer Kontrollwerkstatt.
  • Nachweis der Tauglichkeit des Kontrollpersonals.
  • Entsprechende Ausbildung.
  • Nachweis der Prüfung der eingesetzten Prüfmaterialien.

Kosten

100,00 EUR  zzgl. Fahrtkosten zur Ortsbesichtigung.

Frist

Ist eine Kontrollwerkstatt genehmigt, gilt dies für die Dauer bis die TLLLR diesem widerspricht oder der Antragsteller selbst zurücktritt.

Bearbeitungsdauer

3-5 Tage

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.06.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut

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