Güterkraftverkehr: Nachweis der fachlichen Eignung
Urheber
Volltext
Wenn Sie ein Unternehmen des Güterkraftverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Dazu müssen Sie Kenntnisse in verschiedenen Sachgebieten nachweisen:
- Recht (für die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht)
- Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
- Technische Normen und technischer Betrieb
- Straßenverkehrssicherheit
- Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen.
- Grenzüberschreitende Güterkraftverkehr
Die Sachkenntnisse müssen Sie durch eine Prüfung, durch einen geeigneten Berufsabschluss oder durch eine leitende Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen nachweisen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera