Anzeige für eine beabsichtigte Raumdesinfektion mit Formaldehyd

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen Raumdesinfektionen mit zugelassenen Biozidprodukten, die den Wirkstoff Formaldehyd enthalten oder aus denen Formaldehyd entwickelt wird, zur Dekontamination mikrobiell kontaminierter Räume durchführen will, muss diese beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) anzeigen.

Die gezielte Freisetzung des Wirkstoffes Formaldehyd erfolgt überwiegend auf physikalische Weise durch Verdampfen oder Vernebeln aus hochkonzentrierten Ausgangsstoffen bzw. -gemischen und erfordert besonderes Fach- und Anwendungswissen. Bitte beachten Sie: Raumdesinfektionen dürfen ausschließlich von sachkundigen Personen vorbereitet und durchgeführt werden.

Dem TLV sind auch das Ausscheiden und der Wechsel von Befähigungsscheininhabern anzuzeigen.

Weiterhin ist das TLV zu unterrichten über:

  • jeden Unfall und jede Betriebsstörung, die bei einer Raumdesinfektion zu einer ernsten Gesundheitsschädigung von Beschäftigten geführt hat sowie
  • Änderungen in Verfahrensabläufen, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen beeinflussen können.

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist von den verantwortlichen Personen (Desinfektionsleiter und zweiter Befähigungsschein-Inhaber) zu erstatten, welche die Raumdesinfektion durchführen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Regionalinspektion der Abteilung 6 Arbeitsschutz des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

Die in der TRGS 522 "Raumdesinfektionen mit Formaldehyd" ausgewiesenen personellen und sicherheitstechnischen Anforderungen sind zu erfüllen.

Für jede Raumdesinfektion ist eine verantwortliche Person als Desinfektionsleiter schriftlich zu bestellen. Diese muss über einen für diese Tätigkeit ausreichenden und gültigen Befähigungsschein verfügen. Bei einer Raumdesinfektion muss während der wesentlichen Arbeitsschritte mindestens der Desinfektionsleiter und eine weitere sachkundige Person mit Befähigungsschein anwesend sein.

Vor Einleitung der Raumdesinfektionsphase hat der Desinfektionsleiter sicherzustellen, dass die Abdichtung der zu desinfizierenden Räume ausreichend ist.

Erforderliche Unterlagen

Die Mitteilung muss keine weiteren Unterlagen enthalten.

Kosten

Für die Anzeige von Raumdesinfektionen nach § 15 d Absatz 3 GefStoffV sind keine Gebühren fällig.

Bearbeitungsdauer

zeitnah nach Antragseingang

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Musterformular für die Anzeige nach § 15 d Absatz 3 GefStoffV/ TRGS 522 "Raumdesinfektionen mit Formaldehyd", Anlage 2a

Hinweise (Besonderheiten)

Anzeigen sind im Rahmen der ausgewiesenen örtlichen Zuständigkeiten an die entsprechenden Regionalinspektionen des TLV zu stellen.

Diese können Sie bei auftretenden Fragen zur Antragsstellung unterstützen. Konkrete Ansprechpartner sind unter den ausgewiesenen Telefonnummern zu erfragen.

Bei einer elektronischen Anzeige kann das TLV Mehrfertigungen sowie die Übermittlung der der Anzeige beizufügenden Unterlagen auch in schriftlicher Form verlangen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.02.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt Verbraucherschutz