Förderung von Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen, die für die Zusammenarbeit mit einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtung erforderlich sind

Urheber

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt wissenschaftliche Forschungseinrichtungen in Thüringen bei wissenschaftlichen Forschungsvorhaben und Geräteausstattung für Forschungsvorhaben.

Förderfähige Ausgaben sind:

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • Fremdleistungen
  • Investitionsausgaben für vorhabenspezifische Geräteinfrastruktur

Sie erhalten die Förderung als Zuwendung: Für Geräteausstattung betragen die Zuwendungen 90 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und für wissenschaftliche Forschungsvorhaben bis zu 100 Prozent.

Unterhalb eines Schwellenwertes von 5.000 Euro findet keine Förderung statt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Thüringer Aufbaubank, Abt. Technologieförderung.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Wettbewerbsverfahren.

Erforderliche Unterlagen

Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt.

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare elektronisch über das Onlineportal https://thueringer-foerderportal.eu an die Thüringer Aufbaubank (TAB) zu richten. 

Zusätzlich ist der schriftliche Antrag bei der TAB einzureichen, soweit die elektronische Form die Schriftform nicht ersetzt.

Es bestehen die folgenden schriftformersetzenden, digitalen Möglichkeiten: Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur, Nutzung einer Anmeldung mit substantiellem Vertrauensniveau.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

  • Es sind die Fristen des Wettbewerbsaufrufes ist zu beachten.
  • Mit dem Vorhaben darf erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja  (Antrag),

Schriftformersetzende Möglichkeiten:

  • Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur,
  • Nutzung einer Anmeldung mit substantiellem Vertrauensniveau

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.06.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

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