Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft kontaktieren
Volltext
In jedem Bundesland gibt es eine „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime“ (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft. Die ZAC-Dienststellen sind in den Landeskriminalämtern verortet.
Cybercrime sind alle Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, IT-Systeme und deren Daten richten oder die mittels IT begangen werden, beispielsweise:
- Daten-/ Identitätsdiebstahl,
- Datenhehlerei,
-
Online-Erpressung mittels:
- DDoS (Distributed-Denial-of-Service) oder
- Ransomware/ Kryptotrojaner,
- Man-in-the-middle-Angriff sowie
- CEO-Fraud.
Sie können auch dann Kontakt aufnehmen, wenn Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen möchten. Zuständig ist für Sie diejenige ZAC-Dienststelle des Bundeslandes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Frist
keine
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime geworden oder möchten Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihre ZAC-Dienststelle wenden. Das weitere Verfahren ist dann vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen ist Opfer von Cybercrime geworden oder
- Sie möchten sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen.
Bearbeitungsdauer
keine
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat