Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft kontaktieren

Volltext

In jedem Bundesland gibt es eine „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime“ (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft. Die ZAC-Dienststellen sind in den Landeskriminalämtern verortet.

Cybercrime sind alle Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, IT-Systeme und deren Daten richten oder die mittels IT begangen werden, beispielsweise:

  • Daten-/ Identitätsdiebstahl,
  • Datenhehlerei,
  • Online-Erpressung mittels:
    • DDoS (Distributed-Denial-of-Service) oder
    • Ransomware/ Kryptotrojaner,
  • Man-in-the-middle-Angriff sowie
  • CEO-Fraud.

Sie können auch dann Kontakt aufnehmen, wenn Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen möchten. Zuständig ist für Sie diejenige ZAC-Dienststelle des Bundeslandes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime geworden oder möchten Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihre ZAC-Dienststelle wenden. Das weitere Verfahren ist dann vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist Opfer von Cybercrime geworden oder
  • Sie möchten sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen.

Bearbeitungsdauer

keine

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.06.2019
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat