Eintragung in die Architektenliste beantragen

Volltext

Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste der Landes-Architektenkammer eingetragen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung in die Architektenliste
  • Personalausweis/ Meldebescheinigung
  • Einzahlungsbeleg der Antragsgebühr
  • Bachelor- und Masterzeugnis
  • Nachweis der Fortbildungsstunden
  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit
  • Nachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei ausländischen Abschlüssen

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 150,00 EUR, höchstens 300,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Sie besitzen die Berufsbefähigung nach dem Landes-Architektengesetz. Das Landes-Architektengesetz enthält differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (zum Beispiel betreffend den Ausbildungsabschluss). Es ist daher empfehlenswert, dass Sie rechtzeitig Kontakt mit der Architektenkammer aufnehmen.

Bearbeitungsdauer

  • 4 — 8 Woche(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Architektenkammer Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.03.2024
Fachlich freigegeben durch:

Architektenkammer Thüringen