Eintragung in die Architektenliste beantragen
Volltext
Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste der Landes-Architektenkammer eingetragen sind.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eintragung in die Architektenliste
- Personalausweis/ Meldebescheinigung
- Einzahlungsbeleg der Antragsgebühr
- Bachelor- und Masterzeugnis
- Nachweis der Fortbildungsstunden
- Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit
- Nachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei ausländischen Abschlüssen
Kosten
- Gebühr: Mindestens 150,00 EUR, höchstens 300,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Sie besitzen die Berufsbefähigung nach dem Landes-Architektengesetz. Das Landes-Architektengesetz enthält differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (zum Beispiel betreffend den Ausbildungsabschluss). Es ist daher empfehlenswert, dass Sie rechtzeitig Kontakt mit der Architektenkammer aufnehmen.
Bearbeitungsdauer
- 4 — 8 Woche(n)
Urheber
Zuständige Stelle
Architektenkammer Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Architektenkammer Thüringen