erforderliche Unterlagen - Führerscheinstelle:

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung 
  • Sehtest
  • Erste Hilfe-Nachweis
  • ggf. ärztliche und augenärztliche Untersuchung bei Beantragung der Fahrerlaubnisklassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E und/oder DE
  • ggf. Leistungstest bei Beantragung von Fahrerlaubnisklassen D1, D, D1E und/oder DE (ab dem 50. Geburtstag)
  • ggf. behördliches Führungszeugnis Belegart "o" bei Beantragung der Fahrerlaubnisklassen D1, D, D1E und/oder D
  • Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.

Umtausch "Alt-Führerscheine"

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung 
  • bisheriger Führerschein
  • ggf. Karteikartenabschrift (nur erforderlich, wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt bzw. den ehemaligen Kreisen Saalfeld, Rudolstadt oder Neuhaus ausgestellt wurde)
  • Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.

Begleitendes Fahren mit 17 Jahren

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung 
  • Sehtest
  • Erste Hilfe-Nachweis
  • Fahrerlaubnisantrag
  • Anlage 1 zum BF17-mit Unterschriften beider gesetzlicher Vertreter (bei außerehelich geborenen Kindern ist das Sorgerecht durch einen aktuellen Auszug aus dem Sorgeregister des Jugendamtes nachzuweisen)
  • je Begleitperson eine Anlage 2 mit Kopie vom Führerschein, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Begleitperson 
  • Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
  • Eine Beantragung kann nur für die Klassen B und BE erfolgen. Eine Kombination mit anderen Fahrerlaubnisklassen ist nicht möglich.

Verlängerung LKW / BUS 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung 
  • augenärztliche und allgemeinmedizinische Bescheinigung nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung
  • bisheriger Führerschein
  • für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrerqualifikation)-Nachweise über 35 Stunden Weiterbildung  
  • Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben. 

Fahrgastbeförderung

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
  • vom Antragsteller muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beantragt werden (wird an die Führerscheinstelle geschickt)
  • augenärztliche und allgemeinmedizinische Bescheinigung nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung
  • ggf. psychologischer Leistungstest
  • Erste Hilfe-Nachweis (nur bei Krankenkraftwagen)
  • EU-Kartenführerschein
  • der Besitzstand einer entsprechenden Fahrerlaubnis muss nachgewiesen werden 
  • Sollte noch kein EU-Kartenführerschein ausgestellt worden sein, ist ein Umtausch erforderlich.
  • Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.

Beantragung internationaler Führerschein

  • EU-Kartenführerschein
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung