erforderliche Unterlagen - Führerscheinstelle:
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung
- Sehtest
- Erste Hilfe-Nachweis
- ggf. ärztliche und augenärztliche Untersuchung bei Beantragung der Fahrerlaubnisklassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E und/oder DE
- ggf. Leistungstest bei Beantragung von Fahrerlaubnisklassen D1, D, D1E und/oder DE (ab dem 50. Geburtstag)
- ggf. behördliches Führungszeugnis Belegart "o" bei Beantragung der Fahrerlaubnisklassen D1, D, D1E und/oder D
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
Umtausch "Alt-Führerscheine"
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung
- bisheriger Führerschein
- ggf. Karteikartenabschrift (nur erforderlich, wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt bzw. den ehemaligen Kreisen Saalfeld, Rudolstadt oder Neuhaus ausgestellt wurde)
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
Begleitendes Fahren mit 17 Jahren
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung
- Sehtest
- Erste Hilfe-Nachweis
- Fahrerlaubnisantrag
- Anlage 1 zum BF17-mit Unterschriften beider gesetzlicher Vertreter (bei außerehelich geborenen Kindern ist das Sorgerecht durch einen aktuellen Auszug aus dem Sorgeregister des Jugendamtes nachzuweisen)
- je Begleitperson eine Anlage 2 mit Kopie vom Führerschein, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Begleitperson
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
- Eine Beantragung kann nur für die Klassen B und BE erfolgen. Eine Kombination mit anderen Fahrerlaubnisklassen ist nicht möglich.
Verlängerung LKW / BUS
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung
- augenärztliche und allgemeinmedizinische Bescheinigung nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung
- bisheriger Führerschein
- für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrerqualifikation)-Nachweise über 35 Stunden Weiterbildung
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
Fahrgastbeförderung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- vom Antragsteller muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beantragt werden (wird an die Führerscheinstelle geschickt)
- augenärztliche und allgemeinmedizinische Bescheinigung nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung
- ggf. psychologischer Leistungstest
- Erste Hilfe-Nachweis (nur bei Krankenkraftwagen)
- EU-Kartenführerschein
- der Besitzstand einer entsprechenden Fahrerlaubnis muss nachgewiesen werden
- Sollte noch kein EU-Kartenführerschein ausgestellt worden sein, ist ein Umtausch erforderlich.
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
Beantragung internationaler Führerschein
- EU-Kartenführerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung