Schutzgebiete

Zur Sicherung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft werden schutzwürdige und schutzbedürftige Teile von der Landschaft durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt, gepflegt und vor Beeinträchtigungen geschützt.

Gebiete folgender Schutzkategorien nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit dem Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) gibt es im Landkreis:

  • Naturschutzgebiete
  • Nationales Naturmonument
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Naturparke
  • Naturdenkmäler
  • Geschützte Landschaftsbestandteile
  • Natura 2000-Gebiete (FFH- und SPA-Gebiete)

Die Gebiete im Landkreis, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-Gebiete) und der EG-Vogelschutz-Richtlinie (SPA-Gebiete) unter Schutz stehen, wurden vom Freistaat Thüringen ausgewählt und an die Europäische Kommission gemeldet. Diese großräumigen Territorien bilden das grenzübergreifende, europäische Schutzgebietssystem "Natura 2000". Für diese Schutzgebiete besteht ein Verschlechterungsverbot. Die untere Naturschutzbehörde ist auch hier ein kompetenter Ansprechpartner, ebenso die Natura2000-Stationen der betreffenden Gebiete (siehe unten) und den Wald betreffend die zuständigen Thüringer Forstämter.

Weiterhin sind die nach DDR-Recht geschützten Flächennaturdenkmale aufgrund des § 36 Abs. 2 ThürNatG bis zum Erlass neuer Rechtsverordnungen weiterhin geschützt.

Angaben zu den einzelnen Schutzgebieten finden Sie auf den Seiten des TLUBN.


Schwerpunkte des Vollzugs in den Schutzgebieten:

  • Unterschutzstellung und Aufhebung der Unterschutzstellung von geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) und Naturdenkmalen (ND)
  • Erteilung von Zustimmungen, Ausnahmegenehmigungen, Befreiungen bei Vorhaben in Schutzgebieten
  • Vollzug der Schutzgebietsverordnungen
  • Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
  • Kontrolle der Einhaltung der Schutzgebietsregelungen