Führerschein- und Zulassungsstelle nur noch mit Terminvergabe!
Der Besuch der Führerscheinstelle in Rudolstadt sowie der Kfz-Zulassungsstellen in Saalfeld und Rudolstadt ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich:
Zur Online-Terminvergabe Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle Rudolstadt
Zur Online-Terminvergabe Kfz-Zulassungsstelle Saalfeld
Anfragen bezüglich der Führerschein- oder Zulassungsstelle per Telefonnummer 03672 823-192
Zu den telefonischen Erreichbarkeiten
Weiterführende Links und Formulare:
- Wunschkennzeichen - Reservierung
- Vollmacht für Zulassung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Antrag Führerschein
- Anlage 1 BF 17
- Anlage 2 BF 17
Benötigte Unterlagen:
erforderliche Unterlagen - Kfz-Zulassung:
Abmeldung von Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichentafel(n)
Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- COC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- SEPA – Lastschriftmandat
- ggf. Vollmacht
Kurzzeitkennzeichen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei ausländischen Bürgern ohne Wohnsitz in Deutschland: Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten erforderlich
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
- Fahrzeugpapiere, COC/EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Einzelgenehmigung
- gültiger HU-Bericht
- ggf. Vollmacht
Umschreibung innerhalb des Landkreises
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichentafel(n), wenn neues Kennzeichen gewünscht wird
- gültiger HU-Bericht
- SEPA – Lastschriftmandat
- ggf. Vollmacht
Umzug in den Landkreis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichentafel(n), wenn die Kennzeichen nicht übernommen werden sollen (Vorlage Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich)
- gültiger HU-Bericht
- ggf. Vollmacht
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Änderung von Name / Adresse
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei Firmen: geänderter Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – Vorlage nur bei Namensänderung!!
- ggf. Vollmacht
Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen technischer Änderung
- Technisches Gutachten im Original (nicht älter als 18 Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn die Änderung auch hier vorgenommen werden muss
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger HU-Bericht
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichentafel(n), wenn Fahrzeug noch zugelassen und die Kennzeichen nicht übernommen werden sollen
- gültiger HU-Bericht
- SEPA – Lastschriftmandat
- ggf. Vollmacht
Zulassung eines Importfahrzeuges
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- ausländische Fahrzeugpapiere
- COC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- amtliche Kennzeichen, wenn Fahrzeug noch im Ausland zugelassen
- gültiger HU-Bericht (in Deutsch)
- Kaufvertrag/Rechnung
- Umsatzsteuererklärung nach § 1 UStG
- Verzollungsnachweis bei Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland
- Identifikationsprüfung: Vorführung des Fahrzeuges oder durch Prüforganisation im Original
- SEPA – Lastschriftmandat
- ggf. Vollmacht
Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichentafel(n) (wenn Fahrzeug noch zugelassen)
- gültiger HU-Bericht für den Zeitraum der Ausfuhr
- SEPA – Lastschriftmandat
- ggf. Vollmacht
erforderliche Unterlagen - Führerscheinstelle:
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
- Sehtest
- Erste Hilfe-Nachweis
- ggf. ärztliche und augenärztliche Untersuchung bei Beantragung der Fahrerlaubnisklassen C1, C, C1E, D1, D, D1E und/oder DE
- ggf. Leistungstest bei Beantragung von Fahrerlaubnisklassen D1, D, D1E und/oder DE (ab dem 50. Geburtstag)
- ggf. behördliches Führungszeugnis Belegart "o" bei Beantragung der Fahrerlaubnisklassen D1, D, D1E und/oder D
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
Umtausch "Alt-Führerscheine"
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
- bisheriger Führerschein
- ggf. Karteikartenabschrift (nur erforderlich wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt bzw. den ehemaligen Kreisen Saalfeld, Rudolstadt oder Neuhaus ausgestellt wurde)
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
Begleitendes Fahren mit 17 Jahren
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
- Sehtest
- Erste Hilfe-Nachweis
- Fahrerlaubnisantrag
- Anlage 1 zum BF17-mit Unterschriften beider gesetzlicher Vertreter (bei außerehelich geborenen Kindern ist das Sorgerecht durch einen aktuellen Auszug aus dem Sorgeregister des Jugendamtes nachzuweisen)
- je Begleitperson eine Anlage 2 mit Kopie vom Führerschein, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Begleitperson
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
- Eine Beantragung kann nur für die Klassen B und BE erfolgen. Eine Kombination mit anderen Fahrerlaubnisklassen ist nicht möglich.
Verlängerung LKW / BUS
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
- augenärztliche und allgemeinmedizinische Bescheinigung nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung
- bisheriger Führerschein
- für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrerqualifikation)-Nachweise über 35 Stunden Weiterbildung
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
Fahrgastbeförderung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- vom Antragsteller muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beantragt werden (wird an die Führerscheinstelle geschickt)
- augenärztliche und allgemeinmedizinische Bescheinigung nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung
- ggf. psychologischer Leistungstest
- Erste Hilfe-Nachweis (nur bei Krankenkraftwagen)
- EU-Kartenführerschein
- der Besitzstand einer entsprechenden Fahrerlaubnis muss nachgewiesen werden
- Sollte noch kein EU-Kartenführerschein ausgestellt worden sein, ist ein Umtausch erforderlich.
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
Beantragung internationaler Führerschein
- EU-Kartenführerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)