Führerschein- und Zulassungsstelle nur noch mit Terminvergabe!

Der Besuch der Führerscheinstelle in Rudolstadt sowie der Kfz-Zulassungsstellen in Saalfeld und Rudolstadt ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich:
Zur Online-Terminvergabe Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle Rudolstadt
Zur Online-Terminvergabe Kfz-Zulassungsstelle Saalfeld

Anfragen bezüglich der Führerschein- oder Zulassungsstelle per Telefonnummer 03672 823-192

Zu den telefonischen Erreichbarkeiten

Weiterführende Links und Formulare:

Benötigte Unterlagen:

erforderliche Unterlagen - Kfz-Zulassung:

Abmeldung von Fahrzeugen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichentafel(n) 

Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • COC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • ggf. Vollmacht

Kurzzeitkennzeichen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • bei ausländischen Bürgern ohne Wohnsitz in Deutschland: Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten erforderlich
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
  • Fahrzeugpapiere, COC/EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Einzelgenehmigung
  • gültiger HU-Bericht 
  • ggf. Vollmacht 

Umschreibung innerhalb des Landkreises

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichentafel(n), wenn neues Kennzeichen gewünscht wird
  • gültiger HU-Bericht 
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • ggf. Vollmacht

Umzug in den Landkreis

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichentafel(n), wenn die Kennzeichen nicht übernommen werden sollen (Vorlage Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich)
  • gültiger HU-Bericht 
  • ggf. Vollmacht

Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Änderung von Name / Adresse

  • geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • bei Firmen: geänderter Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – Vorlage nur bei Namensänderung!!
  • ggf. Vollmacht

Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen technischer Änderung

  • Technisches Gutachten im Original (nicht älter als 18 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn die Änderung auch hier vorgenommen werden muss
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger HU-Bericht 

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichentafel(n), wenn Fahrzeug noch zugelassen und die Kennzeichen nicht übernommen werden sollen
  • gültiger HU-Bericht
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • ggf. Vollmacht

Zulassung eines Importfahrzeuges

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • COC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • amtliche Kennzeichen, wenn Fahrzeug noch im Ausland zugelassen
  • gültiger HU-Bericht (in Deutsch)
  • Kaufvertrag/Rechnung
  • Umsatzsteuererklärung nach § 1 UStG
  • Verzollungsnachweis bei Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland
  • Identifikationsprüfung: Vorführung des Fahrzeuges oder durch Prüforganisation im Original
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • ggf. Vollmacht

Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichentafel(n) (wenn Fahrzeug noch zugelassen)
  • gültiger HU-Bericht für den Zeitraum der Ausfuhr
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • ggf. Vollmacht


erforderliche Unterlagen - Führerscheinstelle:

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
  • Sehtest
  • Erste Hilfe-Nachweis
  • ggf. ärztliche und augenärztliche Untersuchung bei Beantragung der Fahrerlaubnisklassen C1, C, C1E, D1, D, D1E und/oder DE
  • ggf. Leistungstest bei Beantragung von Fahrerlaubnisklassen D1, D, D1E und/oder DE (ab dem 50. Geburtstag)
  • ggf. behördliches Führungszeugnis Belegart "o" bei Beantragung der Fahrerlaubnisklassen D1, D, D1E und/oder D
  • Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.

Umtausch "Alt-Führerscheine"

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
  • bisheriger Führerschein
  • ggf. Karteikartenabschrift (nur erforderlich wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt bzw. den ehemaligen Kreisen Saalfeld, Rudolstadt oder Neuhaus ausgestellt wurde)
  • Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.

Begleitendes Fahren mit 17 Jahren

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
  • Sehtest
  • Erste Hilfe-Nachweis
  • Fahrerlaubnisantrag
  • Anlage 1 zum BF17-mit Unterschriften beider gesetzlicher Vertreter (bei außerehelich geborenen Kindern ist das Sorgerecht durch einen aktuellen Auszug aus dem Sorgeregister des Jugendamtes nachzuweisen)
  • je Begleitperson eine Anlage 2 mit Kopie vom Führerschein, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Begleitperson 
  • Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
  • Eine Beantragung kann nur für die Klassen B und BE erfolgen. Eine Kombination mit anderen Fahrerlaubnisklassen ist nicht möglich.

Verlängerung LKW / BUS 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
  • augenärztliche und allgemeinmedizinische Bescheinigung nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung
  • bisheriger Führerschein
  • für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrerqualifikation)-Nachweise über 35 Stunden Weiterbildung  
  • Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben. 

Fahrgastbeförderung

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
  • vom Antragsteller muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beantragt werden (wird an die Führerscheinstelle geschickt)
  • augenärztliche und allgemeinmedizinische Bescheinigung nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung
  • ggf. psychologischer Leistungstest
  • Erste Hilfe-Nachweis (nur bei Krankenkraftwagen)
  • EU-Kartenführerschein
  • der Besitzstand einer entsprechenden Fahrerlaubnis muss nachgewiesen werden 
  • Sollte noch kein EU-Kartenführerschein ausgestellt worden sein, ist ein Umtausch erforderlich.
  • Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.

Beantragung internationaler Führerschein

  • EU-Kartenführerschein
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)