Naturschutzbeauftragte

Die untere Naturschutzbehörde kann orts- und sachkundige Personen als ehrenamtliche Beauftragte für Naturschutz bestellen. Die Beauftragten haben die Aufgabe, die untere Naturschutzbehörde zu beraten, über nachteilige Veränderungen in der Landschaft zu unterrichten sowie erforderliche Schutz- und Pflegemaßnahmen vorzuschlagen. Weiterhin sollen biotop- und artenschutzrelevante Daten an die Behörde gemeldet werden (§ 28 ThürNatG).

Naturschutzbeauftragte sind ehrenamtlich tätig.