Biotopschutz/Landschaftspflege

Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gibt es eine große Anzahl naturnaher Lebensräume, wie z.B. Bäche, Teiche, Feuchtwiesen, Streuobstwiesen, Halbtrockenrasen, Feucht- u. Trockenwälder. Nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 15 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) sind diese Biotope gesetzlich geschützt. Alle Handlungen, die zu Beeinträchtigungen oder Zerstörung dieser Biotope führen können, sind verboten. Ausnahmen können auf Antrag zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Die gesetzlich geschützten Biotope sind landesweit erfasst.

Verschiedene geschützte Biotope entstanden durch traditionelle Bewirtschaftung, wie z.B. die Bergwiesen. Viele Tier- und Pflanzenarten profitieren von diesen Bewirtschaftungsformen. Die Durchführung von Pflegemaßnahmen werden anteilig gefördert.  Die Förderung erfolgt über Programme wie KULAP (für Landwirte) und NALAP (Nicht-Landwirte) sowie über Projektförderungen.


Schwerpunkte der Tätigkeit im Biotopschutz/Landschaftspflege:

  • Prüfung und Bearbeitung von Ausnahmeanträgen, Kontrolle sowie Ahndung von Verstößen zum gesetzlichen Biotopschutz
  • Prüfung der Anträge, Erstellung Abstimmungsprotokolle (KULAP, ENL, NALAP)
  • Bearbeitung naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht
  • Kontrolle der Umsetzung von landschaftspflegerischen Maßnahmen und Festlegungen (auf Grund von Beihilfen, von Schutzgebietsverordnungen, artenschutzrechtlicher Belange)