Aufgaben

  • Erlaubnisverfahren nach § 13 Absatz 1 ThürDSchG
  • Zustimmung im Baugenehmigungsverfahren nach § 12 Absatz 3 Satz 2 ThürDSchG
  • Durchführung und Durchsetzung denkmalschutzrechtlicher Maßnahmen
  • Verlängerung der Geltungsdauer denkmalrechtlicher Erlaubnisse
  • Beteiligung im Verwaltungsstreitverfahren (Klageverfahren)
  • Anzeige von Ordnungswidrigkeiten nach § 29 ThürDSchG
  • Verfahrenskoordination bei Maßnahmen an kirchlichen Kulturdenkmalen
  • Beteiligung an öffentlichen Planungen und Maßnahmen nach § 6 ThürDSchG
  • Führen des Auszugs aus dem Denkmalbuch für den Landkreis
  • Bearbeitung von Veräußerungsanzeigen beweglicher eingetragener Kulturdenkmale
  • Entscheidung über die Ablieferung von Funden nach § 21 Absatz 4 ThürDSchG
  • Bearbeiten von kreiseigenen Fördermittelanträgen
  • Vorprüfen von Anträgen auf Steuerbescheinigungen mit ggf. Ortsbesichtigungen
  • Beratungen mit der obersten Denkmalbehörde und von Denkmaleigentümern
  • Öffentlichkeitsarbeit im Denkmalschutz