Aufgaben
- Erlaubnisverfahren nach § 13 Absatz 1 ThürDSchG
- Zustimmung im Baugenehmigungsverfahren nach § 12 Absatz 3 Satz 2 ThürDSchG
- Durchführung und Durchsetzung denkmalschutzrechtlicher Maßnahmen
- Verlängerung der Geltungsdauer denkmalrechtlicher Erlaubnisse
- Beteiligung im Verwaltungsstreitverfahren (Klageverfahren)
- Anzeige von Ordnungswidrigkeiten nach § 29 ThürDSchG
- Verfahrenskoordination bei Maßnahmen an kirchlichen Kulturdenkmalen
- Beteiligung an öffentlichen Planungen und Maßnahmen nach § 6 ThürDSchG
- Führen des Auszugs aus dem Denkmalbuch für den Landkreis
- Bearbeitung von Veräußerungsanzeigen beweglicher eingetragener Kulturdenkmale
- Entscheidung über die Ablieferung von Funden nach § 21 Absatz 4 ThürDSchG
- Bearbeiten von kreiseigenen Fördermittelanträgen
- Vorprüfen von Anträgen auf Steuerbescheinigungen mit ggf. Ortsbesichtigungen
- Beratungen mit der obersten Denkmalbehörde und von Denkmaleigentümern
- Öffentlichkeitsarbeit im Denkmalschutz