Aufgaben
1. Bau von Kreisstraßen und Finanzierung von Straßenbauvorhaben
- Projektsteuerung sowie Planung und Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen
- Ausschreibung und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen
- Abschluss und Umsetzung von Verträgen mit am Bau von Kreisstraßen beteiligten Dritten
- Zuarbeit von Kostenschätzungen für die Planung des Vermögenshaushalts
- Mittelbewirtschaftung der Ein- und Ausgaben in den jeweiligen Haushaltsstellen des Vermögenshaushalts
- Fördermittelbeantragung und -bewirtschaftung
- Bauleitung sowie Überwachung der Bauausführung, einschließlich Abnahmen
- Rechnungsprüfung sowie Rechnungslegung an Dritte bei Gemeinschaftsmaßnahmen
- Durchführung des erforderlichen Grunderwerbs bzw. sonstige dingliche Sicherung des Baurechts
2. Zustimmungen, Verträge und Genehmigungen im Straßenbereich
- Erteilen von Zustimmungen für bauliche Maßnahmen Dritter in und an den Kreisstraßen
- Abstimmungen, Überwachung der Einhaltung der Vorgaben und Abnahme der Leistung von Straßenbenutzungsverträgen, Aufgrabungsgenehmigungen und Sondernutzungsvereinbarungen
3. Abstimmung und Zuarbeit an die verschiedenen Straßenverkehrsbehörden des Landkreises für Maßnahmen an und auf den Kreisstraßen