Aufgaben

1. Vollzug der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

  • Stellungsnahmen, Entscheidungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, Regelungen landschaftsschutzrechtlicher Belange, Arten- und Biotopschu

2. Genehmigungen Landschafts- und Biotopschutz als positive Entscheidung in eigener Zuständigkeit

  • eigenständige Verfahren nach Naturschutzrecht als Ergebnis von Verfahren anderer Behörden
  • Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen in Landschaftsschutzgebieten oder vom Biotopschutz

3. Vollzug der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen

  • Feststellung des Sachverhaltes und des einschlägigen Verfahrens, Ermittlung erforderlicher Maßnahmen, zu vorliegenden Daten sowie Abstimmung zum Antrag
  • Prüfung und Festlegung von Kompensationsmaßnahmen, Anhörung und Abwägung
  • Erstellen und Erlass des naturschutzrechtlichen Bescheides sowie Vollzug und Kontrolle

4. Beteiligung an Verwaltungsstreitverfahren (Widerspruchs- und Gerichtsverfahren)

  • Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit, Abhilfeprüfung
  • Anhörung evtl. Abhilfebescheid oder Weiterleitung an TLUBN bzw. Teilnahme an Gerichtsverfahren

5. Einleitung und Zuarbeit für Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bearbeitung von Anzeigen, Beschwerden und Petitionen

6. Administration des Fachverfahrens (SEVA) im Sachgebiet Naturschutz

7. Bearbeitung von Auskunftsersuchen