Aufgaben

1. Bearbeitung und Entscheidung über Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII und § 117 SGB IX:

  • Prüfung eingehender Anträge inkl. Einholung erforderlicher Unterlagen und Zuständigkeit
  • Analyse der familiären und individuellen Lebenssituation, Durchführung von Hausbesuchen, Hospitationen sowie Familienkonferenzen
  • Feststellung der individuellen teilhabebezogenen Einschränkung sowie des Unterstützungs- und Hilfebedarfs und Erarbeitung geeigneter und bedarfsgerechter Angebote
  • Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Hilfeplanverfahren sowie Kontrolle der Umsetzung der Inhalte
  • Durchführung von Gesamtplankonferenzen gem. § 117 SGB IX
  • Zusammenarbeit und Abstimmung mit Leistungserbringern und beteiligten Institutionen
  • Teilhabeplanung nach §§ 19 ff. SGB IX als leistender oder beteiligter Rehabilitationsträger
  • Festlegung der Höhe und der Form des persönlichen Budgets (§ 29 SGB IX) und Teilnahme an trägerübergreifenden Bedarfsfeststellungsverfahren
  • Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in Form der Aufnahme relevanter Informationen, der ersten Gefährdungseinschätzung und der Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten

2. Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung sowie deren Personensorgeberechtigten und Angehörigen gem. § 35a Abs. 4 SGB VIII, §§ 36 ff. SGB VIII und § 106 SGB IX

  • Beratung zur persönlichen Situation, den Leistungen der Eingliederungshilfe und weiteren Unterstützungsmöglichkeiten
  • Information über die verschiedenen Leistungsanbieter und niederschwelligen Unterstützungsangeboten im Sozialraum
  • Information über ergänzende Hilfen, insbesondere Hilfen zur Erziehung, heilpädagogische Maßnahmen sowie Angeboten der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
  • Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Hilfe zur Selbsthilfe, Antragsstellung, Erfüllung von Mitwirkungspflichten usw.