Aufgaben
1. Durchführung von Verfahren zur Unterschutzstellung, Aufhebung und einstweiligen Sicherstellung von Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 ThürNatG
- naturschutzfachliche und -rechtliche Prüfung der Anträge, Bewertung und Abwägung der Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit und Geeignetheit der Schutzkategorien
2. Vollzug der Schutzverordnungen für geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler gem. §§ 28 und 29 BNatSchG
- Umsetzung und Überwachung der Verordnungen für geschützte Landschaftsbestandteile einschließlich Alleen, Hecken und Baumreihen gem. § 14 Abs. 3 ThürNatG sowie für Naturdenkmäler und Vollzug der Regelungen für übergeleitete Flächennaturdenkmäler
3. Entwicklung und Pflege von Schutzobjekten, Register und Kennzeichnung
- Durchführung regelmäßiger Kontrollen, Monitoring, eigene Datenerfassung
- Planung, Betreuung und Kontrolle von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- Eintragung der Schutzobjekte in Verzeichnisse des Landes gem. § 12 ThürNatG
- Veranlassung und Kontrolle der Kennzeichnung von Schutzobjekten
4. Biotopschutz
- Mitteilung des Schutzstatus, Bedarfskartierung und Beurteilung des Zustandes
5. Pflege- und Entwicklung gesetzlich geschützter Biotope
6. Vertragsnaturschutz
- Vereinbarung von ehrenamtlichen und sonstigen Pflege- und Betreuungsverträgen
- Bearbeitung von Vertragsnaturschutzprogrammen des Landes sowie Abstimmungen und Prüfung mit Planungen des Landes insbesondere zu Natura 2000
7. Beteiligung an Verwaltungsstreitverfahren sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren
8. Bearbeitung von Anzeigen, Beschwerden, Anfragen und Auskunftsersuchen