Aufgaben

1. Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

  • Beratung der Antragsteller/innen
  • Entgegennahme der Anträge und Prüfung der erforderlichen Unterlagen
  • Festlegung der Höhe der UVG-Leistung
  • Auszahlung der bewilligten Leistungen

2. Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen sowie Rückforderungen

  • Titelbeschaffung im vereinfachten Verfahren
  • Berechnung, Verzinsung und Mitteilung der Rückforderung
  • Abschluss von Rückzahlungsvereinbarungen mit Unterhaltpflichtigen und Leistungsempfängern sowie die entsprechende Bearbeitung
  • Einleitung erforderlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Veranlassen von Strafanzeigen

3. Beteiligung im Verwaltungsstreitverfahren (Widerspruchs- und Klageverfahren)

  • Eingangsbestätigung und Prüfung der Zuständigkeit und Begründetheit
  • Abhilfeprüfung des Widerspruchs und Durchsicht der relevanten Entscheidungsgründe
  • Anhörung
  • Erstellung eines Abhilfebescheides oder Erstellung des Vorlageberichtes, Zusammenstellung aller Unterlagen und Weiterleitung an ThürLVwA
  • Zuarbeit für gerichtliche Stellungnahmen sowie ggf. Teilnahme an Gerichtsverfahren

4. Haushaltsachbearbeitung

  • Vorarbeit im Rahmen der Haushaltsplanung und Haushaltsüberwachung
  • Erstellen von Auszahlungsanordnungen, Mitteilungsbewirtschaftung und die Veranlassung des Zahllaufs der laufenden bzw. monatlichen Auszahlungen
  • Entscheidung über Niederschlagung von Forderungen
  • Zuarbeit bei der Bearbeitung von Insolvenzanträgen bzw. Schuldenregulierung