Aufgaben

1. Bearbeitung und Berechnung von Anträgen mit einfachem und mittlerem Schwierigkeitsgrad

  • Antragsannahme, Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes und Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB II
  • Erarbeitung und Entscheidung über die Bewilligung, Ablehnung oder Aufhebung
  • Entscheidung über den Leistungsanspruch dem Grunde und der Höhe nach
  • Bearbeitung von Anträgen auf Einmal- und Sonderbedarfe sowie Vorschüsse 
  • Erstellen des Bescheides und Zahlbarmachung der Leistungen im Fachprogramm

2. Bearbeitung bei Veränderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse

  • Prüfung und Bewertung veränderter Sachverhalte im Hinblick auf deren Auswirkungen auf den Leistungsanspruch
  • Entscheidung über die Anpassung des Leistungsanspruchs dem Grunde und der Höhe nach 
  • Erstellen von Änderungs- oder Aufhebungsbescheiden

3. Telefonie im Rufkreis

  • Führen von Telefonaten mit Leistungsbeziehern beziehungsweise Bevollmächtigten im Rahmen der Bedienung der Telefonhotline während der Servicezeiten 
  • telefonische Klärung von Anliegen und Beratung mit anschließender Falllösung

4. Erteilen von Auskünften und Beratung zur Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II