Aufgaben
1. Bearbeitung und Berechnung von Anträgen mit einfachem und mittlerem Schwierigkeitsgrad
- Antragsannahme, Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes und Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB II
- Erarbeitung und Entscheidung über die Bewilligung, Ablehnung oder Aufhebung
- Entscheidung über den Leistungsanspruch dem Grunde und der Höhe nach
- Bearbeitung von Anträgen auf Einmal- und Sonderbedarfe sowie Vorschüsse
- Erstellen des Bescheides und Zahlbarmachung der Leistungen im Fachprogramm
2. Bearbeitung bei Veränderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse
- Prüfung und Bewertung veränderter Sachverhalte im Hinblick auf deren Auswirkungen auf den Leistungsanspruch
- Entscheidung über die Anpassung des Leistungsanspruchs dem Grunde und der Höhe nach
- Erstellen von Änderungs- oder Aufhebungsbescheiden
3. Telefonie im Rufkreis
- Führen von Telefonaten mit Leistungsbeziehern beziehungsweise Bevollmächtigten im Rahmen der Bedienung der Telefonhotline während der Servicezeiten
- telefonische Klärung von Anliegen und Beratung mit anschließender Falllösung
4. Erteilen von Auskünften und Beratung zur Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II