Zwingende Einstellungsvoraussetzungen

  • Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung (nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung) in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie dem § 2 Nr. 1 des Tabakerzeugnisgesetzes vermittelt oder
  • Techniker/in (w/m/d) mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf oder
  • Abschluss eines Bachelor-Studienganges im Bereich der Lebensmitteltechnologie oder
  • alternativ Nachweis eines Abschlusses, welcher als gleichwertig durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie anerkannt ist (z.B. Bewerber des mittleren und gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in der amtlichen Lebensmittelüberwachung)
  • Führungszeugnis (Vorlage im Falle einer Einstellung erforderlich)
  • Führerschein Klasse B