Aufgaben

  1. Teilnahme an einer zwei-jährigen Ausbildung nach der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung nach erfolgreicher Ausbildung
  2. Überwachen der Einhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln
  3. Kontrolle von Betrieben, Entnahme von Proben und Überprüfung betriebseigener Maßnahmen
  4. Erstellen von Berichten und Stellungnahmen
  5. Vorbereitung von Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren einschließlich Anwendung fachspezifischer Software (BALVI iP)
  6. Beratung von Lebensmittelbetrieben und Verbrauchern