Aufgaben

1. Bearbeitung von Einbürgerungsverfahren

  • allgemeine Beratung der Einbürgerungsbewerber zu Voraussetzungen, Verfahren und erforderlichen Unterlagen des Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrechts
  • Prüfung und Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen in den deutschen Staatsverband
  • Einholung und Auswertung von Stellungnahmen von Ausländerbehörden, Sicherheitsbehörden und Verfassungsschutz
  • Sachverhaltsaufklärung bei Vorliegen von Erkenntnissen über verfassungsfeindliche Aktivitäten
  • Erstellung von Bescheiden, Pflege und Dokumentation der Verfahren sowie statistische Erhebung von Einbürgerungszahlen

2. Organisation und Durchführung von Einbürgerungsfeiern

3. Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens

  • Prüfung der formalen Zuständigkeit, des Antrags und der Unterlagen vom Arbeitgeber
  • Koordination des Verfahrens und Kommunikation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung
  • Erteilung von Vorabzustimmungen zur Visumserteilung sowie Erstellung einer Bescheinigung über das beschleunigte Verfahren

4. Erstellung von (ablehnenden) Bescheiden im Aufenthalts- und Asylrecht

  • Erstellung von Bescheiden zur Festsetzung der Abschiebekosten und zur Beschäftigungsuntersagung abgelehnter Asylbewerber
  • Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen gemäß Temporary Protection Directive
  • Erstellung von Stellungnahmen im Rahmen von Klageverfahren

5. Entscheidung in komplexen Fällen des Aufenthaltsrecht

  • Prüfung und Entscheidung vom Absehen der Visumspflicht
  • Bewertung und Bearbeitung mit Ausweisungsinteresse
  • Abstimmung mit Amtsleitung und Landrat in Fällen von grundsätzlicher oder politisch erheblicher Bedeutung