Kreistag stimmt geschlossen für Gefahrenabwehrzentrum

Grundsatzentscheidung für Millioneninvestition für Bevölkerungsschutz in Saalfeld

Saalfeld.  Einstimmig ist der Kreistag in seiner Sitzung am Dienstag, 6. Oktober, dem Beschlussvorschlag des Landrates Marko Wolfram zum Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) gefolgt. Es soll auf einem kreiseigenen Grundstück in der Christian-Wagner-Straße entstehen. Dort sollen künftig das Amt für Bevölkerungsschutz, der Verwaltungsstab, die Kreisausbildung, die Katastrophenschutzeinheiten des Deutschen Roten Kreuzes und der Johanniter Unfallhilfe sowie eine Rettungswache untergebracht werden. Der Landrat wurde ermächtigt, die weiteren Planungsschritte einzuleiten.

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes erläuterte Michael Haun, Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz die Notwendigkeit eines zentralen GAZ. Bereits im Gefahrenabwehrkonzept des Landkreises aus dem Jahr 2019 wurde die Notwendigkeit zur Ertüchtigung der bisherigen Standorte der kritischen Infrastruktur Zum Eckardtsanger in Saalfeld sowie in der Oststraße in Rudolstadt beschrieben. Beide Liegenschaften haben einen hohen Investitionsbedarf und strukturelle Defizite. Deshalb wurden verschiedene Varianten untersucht, die dem aktuellen Bedarf entsprechen. Der besteht aus Stellplätzen für 47 Fahrzeuge, 43 Büroarbeitsplätzen, Lagerraum für 1.000 Paletten für Katastrophenschutzausrüstung, einen Sozialtrakt für Mitarbeiter und Helfer, drei Versammlungsräume, Platz für die Atemschutzübungsanlage und ein Freigelände für die Ausbildung.

Diese Anforderungen sind an vorhanden und weiteren untersuchten Standorten nicht zu erfüllen. Vorzugsvariante sei deshalb der Neubau auf dem kreiseigenen Grundstück in der Christian-Wagner-Straße in Saalfeld. Die Kosten dafür belaufen sich nach aktueller Schätzung auf rund 26 Millionen Euro. Weitere 6,7 Millionen Euro würde es kosten, wenn die Rettungswache vom bisherigen Standort in der alten Nähmaschine mit in das GAZ verlegt wird. An Förderungen stehen 5,3 Millionen Euro in Aussicht. Ziel sei es, die Planung soweit voranzutreiben, dass zum Ende des dritten Quartals 2027 ein Förderantrag gestellt werden könne.

In der anschließenden Diskussion begrüßten Redner verschiedener Kreistagsfraktionen das Projekt grundsätzlich. In einem Änderungsantrag zum Beschluss wurde der Landrat ermächtigt, im Vorgriff auf die Haushalte 2027 und 2028 weitere Planungs- und Verfahrensschritte zu unternehmen. Unter anderem muss für das Grundstück ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die positive Stimmung im Gremium fasste der stellvertretende Kreistagsvorsitzende Mike George nach der Beschlussfassung zusammen: „Fangen Sie an, Herr Haun!“

Peter Lahann
Pressestelle Landratsamt