Sachgebiet Sonstige Sozialleistungen

Hilfe zur Pflege - Zuständigkeiten

Zuständigkeitsbereiche

  • Nachnamen A, H, J: 03671 823-551
  • Nachnamen B, C, D, T: 03671 823-841
  • Nachnamen E, M, N, P: 03671 823-680
  • Nachnamen F, Q, U, V, X, Y: 03671 823-548
  • Nachnamen G, W: 03671 823-875
  • Nachnamen I, L, R, Z: 03671 823-594
  • Nachnamen K, O, St: 03671 823-717
  • Nachnamen S (ohne St): 03671 823-696
  • Ambulante Fälle A bis L: 03671 823-717
  • Ambulante Fälle M bis Z: 03671 823-548

Öffnungs- und Sprechzeiten

Öffnungs- und Sprechzeiten

  • Dienstag:

    09:00 bis 12:00 Uhr
    13:00 bis 16:00 Uhr

  • Donnerstag:

    09:00 bis 12:00 Uhr
    13:00 bis 18:00 Uhr

  • Freitag:

    09:00 bis 12:00 Uhr

Hilfe zur Pflege - Antragstellung

Für die Antragstellung stehen Ihnen nachfolgend verlinkte PDF-Dateien zum Druck zur Verfügung.

Für die Bewilligung von Hilfe zur Pflege werden Angaben, Einwilligungen und Kenntnisnahmen von Ihnen benötigt.
Nehmen Sie hierzu bitte vor Antragstellung unser Merkblatt zur Erhebung von Personenbezogenen Daten zur Kenntnis und zur eigenen Verwahrung.

Fehlende Angaben von Verfahrensrelevanten Informationen in den nachfolgend verknüpften Unterlagen können dazu führen, dass Sie zu einer Nachholung dieser aufgefordert werden und sich somit das Verfahren in die Länge zieht.
Solange Sie keine soziale Leistung in Anspruch nehmen, besteht keine Pflicht zur Angabe von Informationen.

Den Grundantrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII finden Sie hier.

Weiterhin werden folgende Angaben benötigt:


Abhängig von der Art der beantragten Hilfe variieren die von Ihnen benötigten Unterlagen. Mithilfe folgender Listen können Sie herauszufinden, welche weiteren Unterlagen für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden:


Postanschrift

Postanschrift

Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale

Zuständig für folgende Dienstleistungen und weitere