elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

Volltext

Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Behörde Ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen. Hierfür müssen Sie persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde, eID-Karte-Behörde oder Ausländerbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte

Kosten

keine

Voraussetzungen

Sie benötigen einen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte mit eID-Funktion.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung