elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Volltext
Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Behörde Ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen. Hierfür müssen Sie persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde, eID-Karte-Behörde oder Ausländerbehörde.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte
Kosten
keine
Voraussetzungen
Sie benötigen einen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte mit eID-Funktion.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung