Wohnungsbau Fördermittel für Mietwohnungen beantragen
Volltext
Der Freistaat Thüringen fördert Mietwohnungen für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dafür steht Ihnen das Förderprogramm nach der „Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Mietwohnungsbaus im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2026 bis 2030“ zur Verfügung. Die Auswahl der Fördervorhaben erfolgt über eine Programmanmeldung.
Ansprechpunkt
Anträge im Mietwohnungsbau bewilligt Ihnen die Thüringer Aufbaubank.
Erforderliche Unterlagen
Dem Anmeldeformular sind die Unterlagen nach Nummer 1 der Anlage 1 zur Richtlinie beizufügen. Hierunter zählen etwa Planungsskizzen, Bedarfsnachweis der zuständigen Gebietskörperschaft, städtebauliche Stellungnahme und Wohnungsspiegel.
Nähere Auskünfte erteilt die Bewilligungsstelle.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Programmanmeldungen nimmt die Thüringer Aufbaubank bis Ende Oktober für das Folgejahr und bis Ende März für das laufende Programmjahr entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Im Rahmen der Übergangsbestimmung nach Nummer 18 der "Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Mietwohnungsbaus im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2026 bis 2030" werden nach der „Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025“ eingereichten Anträge nach den zugrunde liegenden Förderbestimmungen abgewickelt.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur