Straßenschaden Beseitigung an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

Volltext

Sie melden einen Schaden an einer Bundesstraße bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung der Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.

Erforderliche Unterlagen

Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.

Kosten

keine

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Verfahrensablauf

Sie melden einen Schaden an einer Bundesstraße, bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg.

Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung der Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

 Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)

Voraussetzungen

Die Baulast für die betroffene Straße muss bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Bearbeitungsdauer

Besichtigung und Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur bis zu 4 Wochen.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.05.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Rechtsbehelf

nicht vorhanden