Registrierung oder Zulassung für Selbstmischer beantragen

Volltext

Für die Herstellung von Mischfuttermitteln für den Selbstbedarf und bei Verwendung von Fischmehl, verarbeiteten tierischen Proteinen, Nichtwiederkäuer-Blutprodukten, verarbeiteten tierischem Protein aus Nutzinsekten benötigen Sie eine Registrierung.  Werden in Ihrem Betrieb auch Wiederkäuer gehalten, benötigen Sie dafür eine Zulassung für Selbstmischer gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der jeweils gültigen Fassung (siehe Rechtsgrundlage ).

Ansprechpunkt

Für Futtermittelhersteller aus Thüringen ist der Antrag vollständig ausgefüllt beim Referat 21 des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) einzureichen.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Hinweis:

Aufgrund der Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hinsichtlich des Einsatzes von tierischem Protein in Futtermitteln werden die Antragsformulare aktuell überarbeitet.

Anfragen können in der Zwischenzeit formlos gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Hinweis:

Aufgrund der Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hinsichtlich des Einsatzes von tierischem Protein in Futtermitteln werden die Antragsformulare aktuell überarbeitet.

Anfragen können in der Zwischenzeit formlos gestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Schriftform möglich: Ja

E-Mail möglich: Ja

Persönliches Erscheinen möglich: Ja

Hinweis:

Aufgrund der Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hinsichtlich des Einsatzes von tierischem Protein in Futtermitteln werden die Antragsformulare aktuell überarbeitet.

Anfragen können in der Zwischenzeit formlos gestellt werden.

Verfahrensablauf

Das vollständige ausgefüllte Formular wird beim Fachbereich Futtermittel des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21, per E-Mail oder postalisch eingereicht. Nach vorheriger Terminabsprache ist auch ein Ausfüllen des Antragsformulars am Standort des TLLLR möglich. Anschließend erfolgt die Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit ergeht die Registrierung an den Antragsteller.

Bei einer Zulassung erfolgt eine Kontrolle vor Ort. Erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen, erhalten Sie die Zulassung.

Voraussetzungen

  • Ihr Futtermittelunternehmen ist nach der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 bis 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.10.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Rechtsbehelf

Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.