Prüfsachverständige für Technische Anlagen und Einrichtungen - Anerkennung beantragen
Volltext
Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen ihrer Prüfaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden.
Die Anerkennung als Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen erfolgt nur bei Antragstellern, welche die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich erfüllen und nachweisen können. Neben dem Nachweis eines geeigneten Hochschulabschlusses und ausreichend langer Berufs- und Prüferfahrung erfolgt eine Fachbegutachtung, die eine schriftliche und eine mündliche Prüfung beinhaltet.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich bitte an das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, Referat 21 - Baurecht.
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Kopie der Abschluss- und Befähigungszeugnisse
- Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
- Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
- Nachweis der Berufserfahrung und Mitwirkung bei Prüfungen
Kosten
Pro Fachrichtung 200,- bis 300,- € ( Kosten der Fachbegutachtung durch fachbegutachtende Stelle nicht inbegriffen).
Frist
Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Prüfungen finden ca. 1 bis 2 mal im Jahr statt.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anerkennung kann für folgende Fachgebiete beantragt werden:
- Lüftungsanlagen,
- CO-Warnanlagen,
- Rauch- und Wärmeabzugsanlage,
- Druckbelüftungsanlagen,
- Feuerlöschanlagen,
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
- Sicherheitsstromversorgungen.
Voraussetzungen
- Abschluss eines Ingenieurstudiums an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule oder an einer sonstigen gleichwertigen ausländischen Einrichtung
- mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur in der Fachrichtung, in der die Anerkennung beantragt wird, davon mindestens 2 Jahre Mitwirkung bei Prüfungen
- Nachweis der besonderen Fachkunde in der beantragten Fachrichtung (wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durch Fachgutachten beigebracht)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Prüfungsterminen der fachbegutachtenden Stellen.
Urheber
Zuständige Stelle
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Onlinedienste
Rechtsbehelf
Klage