Melderegisterauskunft: Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister
Volltext
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten als auch ihre Empfänger erhalten.
Ansprechpunkt
Meldebehörde des aktuellen Wohnorts
Kosten
keine
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Antrag formfrei
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Voraussetzungen
Sie können den Antrag formfrei und unter Bestätigung der Identität der anfragenden Person (durch Personalausweis, Pass, Passersatzpapiere, eID -Karte) stellen.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung