Melderegisterauskunft: Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister

Volltext

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
  • der Speicherung sowie
  • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten als auch ihre Empfänger erhalten.

Ansprechpunkt

Meldebehörde des aktuellen Wohnorts

Kosten

keine

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Antrag formfrei

Verfahrensablauf

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Voraussetzungen

Sie können den Antrag formfrei und unter Bestätigung der Identität der anfragenden Person (durch Personalausweis, Pass, Passersatzpapiere, eID -Karte) stellen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung