Kleinen Waffenschein beantragen
Volltext
Wenn Sie eine SRS-Waffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis (Kleinen Waffenschein).
Ansprechpunkt
Der Kleine Waffenschein wird von der Waffenbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass
Kosten
Die Erteilung eines Kleinen Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.
Frist
Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung