Kleinen Waffenschein beantragen

Ihr Wohnort

Volltext

Wenn Sie eine SRS-Waffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis (Kleinen Waffenschein).

Ansprechpunkt

Der Kleine Waffenschein wird von der Waffenbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/ Reisepass

Kosten

Die Erteilung eines Kleinen Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.

Frist

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung