Kfz: Ordnungswidrigkeiten

Volltext

Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr.
Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsbehörden.

Urheber

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