Intensivberatung für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberatende
Volltext
Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung, Betriebsübernahme oder die Aufwertung vom Neben- in den Haupterwerb in Thüringen beabsichtigen. Dabei geht es um Themen wie zum Beispiel Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement. Die Förderung kann direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung ausgereicht werden.
Wenn Sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies beantragen.
Begleitet werden Sie dabei durch die Qualitätssicherer (RKW Thüringen GmbH oder Ellipsis GmbH).
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Thüringer Aufbaubank.
Erforderliche Unterlagen
Nähere Informationen zu den benötigten Unterlagen werden Ihnen im Zuge der Antragstellung über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank mitgeteilt.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Während der Antragstellung wird ein Vorhabenzeitraum angegeben, innerhalb dessen die beantragten Beratungen stattfinden müssen. Dies sind in der Regel maximal 12 Monate. Bis maximal 3 Monate nach Vorhabenende kann der Mittelabruf erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zusammenarbeit mit einem Qualitätssicherer (RKW GmbH, Ellipsis GmbH) ist Grundlage im Verfahren.
Mit qualifiziertem elektronischen Versand beziehungsweise Unterschrift unter dem Antrag bestätigen die Antragstellenden, dass Ihnen die Datenschutzinformation nach Artikel 13 bis 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung online oder als Ausdruck zur Verfügung gestellt wurde.
Sie verpflichten sich zudem, gegebenenfalls betroffene dritte Personen (zum Beispiel Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner, Gesellschafterinnen oder Gesellschafter, Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, Teilnehmerinnen oder Teilnehmer), deren personenbezogene Daten in diesem Antrag erhoben oder zukünftig an die Thüringer Aufbaubank übermittelt werden, über die oben genannten Datenschutzinformationen zu unterrichten.
Die Antragstellenden versichern darüber hinaus die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher in den Antragsunterlagen enthaltener Angaben. Darüber hinaus verpflichten Sie sich, alle im weiteren Verfahren (Antrag/Abruf/Verwendungsnachweis) erforderlichen Angaben vollständig und korrekt abzugeben.
Bei Nichteinhaltung von Fristen kann es zum Widerruf des Antrages mit der Erhebung von Verwaltungskosten kommen. Bei Nichteinhaltungen von bestimmten Bedingungen/Auflagen (Aufbewahrungsfrist, Antragstellung als natürliche Person) kann es nach bereits erfolgter Auszahlung der Fördermittel zu Rückforderungen kommen.
Verfahrensablauf
- Vor der Antragstellung für die Förderung von Intensivberatungen im Rahmen der Gründungsrichtlinie müssen Sie mit einem Qualitätssicherer (Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH oder der RKW Thüringen GmbH) in Verbindung treten. Dieser unterstützt Sie im weiteren Verfahren.
- Anschließend können Sie die Förderung von Intensivberatungen für natürliche Personen über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank beantragen.
- Nutzen Sie die Anmeldung via Bund-ID über die Online-Personalausweis-Funktion oder das ELSTER Zertifikat – die Antragstellung ist digital möglich. Andernfalls ist der Antrag sowie die De-minimis-Erklärung (sofern erforderlich) zwingend zusätzlich unterschrieben im Original in der TAB einzureichen.
- Anschließend werden der Antrag und die eingereichten Unterlagen geprüft.
- Nach erfolgter positiver Prüfung auf Förderfähigkeit des Vorhabens wird der Zuwendungsbescheid erstellt.
- Der Zuwendungsbescheid wird Ihnen über das Portal und postalisch zugesandt.
- Um die bewilligten Fördermittel zu erhalten, muss über das Online-Portal (nach erfolgter Beratung) ein Abrufantrag gestellt werden.
Voraussetzungen
Die Intensivberatung für Existenzgründungen und Nachfolgen können natürliche Personen beantragen, die eine Existenzgründung, Betriebsübernahme oder die Aufwertung vom Neben- in den Haupterwerb in Thüringen beabsichtigen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer. Die Bearbeitungsdauer variiert in Abhängigkeit von den erforderlichen Nachreichungen und den noch zu erbringenden Nachweisen/Unterlagen. Sind die Antragsunterlagen unvollständig, kann sich die Bewilligung zeitlich verzögern oder – bei ausbleibenden Nachreichungen der noch fehlenden Dokumente und Unterlagen – eine Ablehnung seitens der TAB erfolgen.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Aufbaubank
Onlinedienste
Rechtsbehelf
Gegen einen erlassenen Bescheid (Zuwendungs-, Änderungs-, Widerrufs-, Rücknahmebescheid et cetera) kann Klage erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim jeweils zuständigen (und im Bescheid benannten) Verwaltungsgericht zu erheben.