Infrastrukturförderung

Volltext

Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Flug- und Flugplatzbetriebes sowie zur Umsetzung einer barrierefreien Nutzung der Flugplätze.

Förderfähig sind folgende Infrastrukturmaßnahmen:

  • Bau, Erneuerung und Instandhaltung von Flugbetriebsflächen, ortsfester Anlagen für die Flugsicherung und Luftsicherheit, ortsfeste Befeuerungsanlagen und Markierungen, von Flugplatzhochbauten einschließlich Außenanlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen zu Strom, Gas und Wasser sowie ortsfeste Anlagen, Einrichtungen und Geräte Winterdienst und Rettungswesen
  • Grunderwerb, soweit er für den Betrieb des Flugplatzes erforderlich ist
  • Erwerb und Installation von technischer Ausrüstung zur Erhöhung der Sicherheit des Flugbetriebes, zur Wartung der Flugbetriebsflächen und zur Durchführung instrumentengestützter An- und Abflugverfahren
  • Bauliche und betriebliche Sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber
  • Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, von Maßnahmen zur Verbesserung des Umwelt- und Lärmschutzes
  • Notwendige Planungsleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen
  • Planung, Genehmigung und Veröffentlichung von An- und Abflugverfahren

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 427 - Infrastrukturförderung.

    Erforderliche Unterlagen

    • Im Rahmen der Voranmeldung: Formular zur Voranmeldung
    • Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens: Antragsformuar einschließlich Anlagen

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Rechtsgrundlage(n)

    Formulare

    Hinweise (Besonderheiten)

    Folgende Infrastrukturmaßnahmen werden nicht gefördert:

    • luftverkehrsbezogene Maßnahmen, die nicht für den prognostizierten Flugplatzbetrieb erforderlich sind
    • Infrastruktur und Ausrüstung, die in erster Linie nicht für luftverkehrsbezogene Tätigkeiten benötigt werden

    Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am: 05.12.2025
    Fachlich freigegeben durch:

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Rechtsbehelf

    • Nach Bewilligung: Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht