Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen

Volltext

Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Frist

Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.12.2020
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.