Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen
Volltext
Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Frist
Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Urheber
Zuständige Stelle
Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.