Imkerei (Bienenhaltung) - Förderung beantragen

Zweck der Unterstützung ist es, einen möglichst großen Bienenbestand in Thüringen zu erzielen und einen Beitrag zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt, zur Verbesserung von Ökosystemleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften zu leisten. Dies soll durch die schwerpunktmäßige Förderung von Imkern erreicht werden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 54 – Agrarförderzentrum Mittelthüringen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Anträge und Formulare sowie weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Hinweise (Besonderheiten)

Es werden Neuausstattungen zur Einrichtung und Verbesserung der Bienenhaltung/Gesundheit/Zucht und der Gewinnung und Herstellung von Bienenzuchterzeugnissen sowie die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gefördert. Nachwuchsimker, die erstmalig mit der Bienenhaltung beginnen und einen anerkannten Anfängerlehrgang für Imker absolvieren, sowie Imkerpaten werden vorrangig gefördert.

Die Zuwendung wird als pauschaler Betrag gewährt. Zur Anschaffung der Imkereiausrüstung, für die im Informationsblatt keine Pauschalbeträge ausgewiesen werden, sind mit dem Antrag je drei Angebote pro Ausrüstungsgegenstand vorzulegen. Jedem Antragsteller können Zuwendungen von mindestens 250 Euro bis höchstens 1.500 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Antragsjahr gewährt werden.

Verfahrensablauf

Es ist ein formgebundener Antrag einzureichen.

Voraussetzungen

Volljährige Imker mit Hauptwohnsitz in Thüringen, die Honigbienen in Thüringen halten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum