Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung
Volltext
Sofern die Betreuung Ihres Kindes im Schul- und Ferienhort nicht mehr erforderlich ist, sollten Sie das Kind abmelden.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Erforderliche Unterlagen
schriftliche Mitteilung (formlos)
Kosten
kostenlos
Frist
Sie müssen die Abmeldung bis spätestens zum 20. des laufenden Monats einreichen. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt wird die Personalkostenbeteiligung auch für den Folgemonat in voller Höhe fällig.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Abmeldung schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.
Voraussetzungen
Kinder in Hortbetreuung
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport