Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung

Volltext

Sofern die Betreuung Ihres Kindes im Schul- und Ferienhort nicht mehr erforderlich ist, sollten Sie das Kind abmelden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Erforderliche Unterlagen

schriftliche Mitteilung (formlos)

Kosten

kostenlos

Frist

Sie müssen die Abmeldung bis spätestens zum 20. des laufenden Monats einreichen. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt wird die Personalkostenbeteiligung auch für den Folgemonat in voller Höhe fällig.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Verfahrensablauf

Sie müssen die Abmeldung schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.

Voraussetzungen

Kinder in Hortbetreuung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.07.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport