Genehmigung zur Umbettung von Leichen oder Urnen Erteilung
Volltext
Wenn Sie die Leiche oder Urne eines Verstorbenen umbetten lassen wollen, benötigen Sie dafür einer Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt. Die für den Ort zuständige Gesundheitsbehörde muss für die Umbettung einer Leiche ihre Zustimmung erteilen. In den ersten sechs Monaten nach der Beisetzung darf eine Leiche nur mit richterlicher Anordnung umgebettet werden.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht.
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Verfahrensablauf
Zu Fragen des Verfahrensablaufs setzen Sie sich mit dem jeweiligen Friedhofsträger in Verbindung.
Voraussetzungen
Für die Genehmigung der Umbettung einer Leiche oder einer Urne müssen Sie alle triftigen Gründe schildern, die ausnahmsweise die Störung der Totenruhe rechtfertigen können.
Bearbeitungsdauer
Angaben zu einer voraussichtlichen Bearbeitungsdauer können nicht gegeben werden. Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Urheber
Zuständige Stelle
Zuständig ist der Träger des Friedhofs (Gemeinde oder Religions oder Weltanschauungsgemeinschaft)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ausgrabung.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht