Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

Volltext

Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Als Geburtseinrichtung müssen Sie die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht über das Ereignis einer Geburt durch eine Geburtseinrichtung. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

Voraussetzungen

  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

Bearbeitungsdauer

1 Tag bis 6 Monate

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung