Gebäudeeinmessung

Volltext

Der Nachweis der Gebäude im Liegenschaftskataster gründet sich auf örtliche Liegenschaftsvermessungen, Luftbildauswertungen oder Auswertungen sonstiger geeigneter Unterlagen. Die Luftbildauswertungen werden von Amts wegen durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) im Zyklus von 2 Jahren auf Grundlage aktueller Luftbilder für die Gebäudeeigentümer kostenfrei durchgeführt. Die Erfassung der Gebäude aus Luftbildern erfolgt ohne Bezug zu Flurstücksgrenzen.

Für Gebäudeeigentümer, die zum Beispiel die Einmessung eines Gebäudes mit Bezug zu einer Flurstücksgrenze benötigen, besteht die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Gebäudeeinmessung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu beantragen. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Gebäudeeigentümer zur Beantragung einer kostenpflichtigen Gebäudeeinmessung besteht in Thüringen nicht.

Ansprechpunkt

Gebäudeeinmessungen (kostenpflichtig) für zum Beispiel private Antragsteller, kommunale Körperschaften und Träger der Bundesverwaltung werden ausschließlich von den für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ausgeführt, welche hierzu auch beratend zur Verfügung stehen.

Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:

Kosten

In Fällen einer kostenpflichtigen Beantragung der Einmessung von Gebäuden richten sich die Gebühren für die Durchführung einer antragsbezogenen örtlichen Gebäudeeinmessung nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) - siehe Rechtsgrundlage.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag.
  • Ihre Unterlagen werden von der Vermessungsstelle geprüft (unter anderem Antragsberechtigung).
  • Die Vermessungsleistung wird durch die Vermessungsstelle vorbereitet und ausgeführt (Gebäudeeinmessung).
  • Die Vermessungsergebnisse werden an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zur Übernahme in das Liegenschaftskataster übergeben.
  • Die Vermessungsstelle erteilt die Kostenentscheidung für die Vorbereitung und Durchführung der örtlichen Vermessungsleistung.
  • Die Vermessungsergebnisse werden durch das TLBG in das Liegenschaftskataster übernommen. 
  • Die Eigentümer des von der Fortführung betroffenen Flurstücks erhalten vom TLBG einen Auszug aus dem Fortführungsnachweis (FN).
  • Das TLBG erteilt die Kostenentscheidung für die Übernahme der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.06.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation