Flugplatzförderung

Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Flug- und Flugplatzbetriebes sowie zur Umsetzung einer barrierefreien Nutzung der Flugplätze.

Förderfähig sind folgende Infrastrukturmaßnahmen:

  • Bau, Erneuerung und Instandhaltung von Flugbetriebsflächen, ortsfester Anlagen für die Flugsicherung und Luftsicherheit, ortsfester Befeuerungsanlagen und Markierungen, von Flugplatzhochbauten einschließlich Außenanlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen zu Strom, Gas und Wasser sowie ortsfeste Anlagen, Einrichtungen und Geräte, Winterdienst und Rettungswesen
  • Grunderwerb, soweit er für den Betrieb des Flugplatzes erforderlich ist
  • Erwerb und Installation von technischer Ausrüstung zur Erhöhung der Sicherheit des Flugbetriebes, zur Wartung der Flugbetriebsflächen und zur Durchführung instrumentengestützter An- und Abflugverfahren
  • Bauliche und betriebliche Sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber
  • Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, von Maßnahmen zur Verbesserung des Umwelt- und Lärmschutzes
  • Notwendige Planungsleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen
  • Planung, Genehmigung und Veröffentlichung von An- und Abflugverfahren

Nicht gefördert werden:

  • luftverkehrsbezogene Maßnahmen, die nicht für den prognostizierten Flugplatzbetrieb erforderlich sind
  • Infrastruktur und Ausrüstung, die in erster Linie nicht für luftverkehrsbezogene Tätigkeiten benötigt werden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 427.

Erforderliche Unterlagen

ausgefüllter Antrag

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Voraussetzungen

Sie sind Betreiber von Flughäfen und Verkehrslandeplätzen sowie Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen in Thüringen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.12.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesverwaltungsamt

Rechtsbehelf

Nach Bewilligung Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht

Urheber

Thüringer Landesverwaltungsamt