Flugplatzförderung
Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Flug- und Flugplatzbetriebes sowie zur Umsetzung einer barrierefreien Nutzung der Flugplätze.
Förderfähig sind folgende Infrastrukturmaßnahmen:
- Bau, Erneuerung und Instandhaltung von Flugbetriebsflächen, ortsfester Anlagen für die Flugsicherung und Luftsicherheit, ortsfester Befeuerungsanlagen und Markierungen, von Flugplatzhochbauten einschließlich Außenanlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen zu Strom, Gas und Wasser sowie ortsfeste Anlagen, Einrichtungen und Geräte, Winterdienst und Rettungswesen
- Grunderwerb, soweit er für den Betrieb des Flugplatzes erforderlich ist
- Erwerb und Installation von technischer Ausrüstung zur Erhöhung der Sicherheit des Flugbetriebes, zur Wartung der Flugbetriebsflächen und zur Durchführung instrumentengestützter An- und Abflugverfahren
- Bauliche und betriebliche Sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber
- Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, von Maßnahmen zur Verbesserung des Umwelt- und Lärmschutzes
- Notwendige Planungsleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen
- Planung, Genehmigung und Veröffentlichung von An- und Abflugverfahren
Nicht gefördert werden:
- luftverkehrsbezogene Maßnahmen, die nicht für den prognostizierten Flugplatzbetrieb erforderlich sind
- Infrastruktur und Ausrüstung, die in erster Linie nicht für luftverkehrsbezogene Tätigkeiten benötigt werden
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 427.
Erforderliche Unterlagen
ausgefüllter Antrag
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Voraussetzungen
Sie sind Betreiber von Flughäfen und Verkehrslandeplätzen sowie Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen in Thüringen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Rechtsbehelf
Nach Bewilligung Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht
Urheber
Thüringer Landesverwaltungsamt