Feuerbestattungsanlagen Inbetriebnahme anzeigen

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Volltext

Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit befindet sich bei den Landratsämern, kreisfreien Städten oder dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Anzeige

Frist

Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.06.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.