Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
Volltext
Sie können den Namen Ihres über 5 Jahre alten Kindes durch Anschlusserklärung ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Ansprechpunkt
Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Kosten
Die Anschlusserklärung eines über 5 Jahre alten Kindes an den geänderten Namen der Eltern/eines Elternteils kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.
- Für die Anschlusserklärung eines über 5 Jahre alten Kindes an den geänderten Namen eines Elternteils müssen die sorgeberechtigten Elternteile und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales