Führung ausländischer Hochschulgrade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen

Volltext

Inhabern ausländischer Hochschulgrade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen, die ihren Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Thüringen haben, werden Rechtsauskünfte und auf Antrag eine kostenpflichtige, schriftliche Serviceauskunft zur Führbarkeit der ausländischen Bezeichnung erteilt.

Ansprechpunkt

Zuständig ist das  Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.04.2013
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft