Existenzgründungspass für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen beantragen

Volltext

Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung, Betriebsübernahme oder Aufwertung vom Neben- in den Haupterwerb in Thüringen beabsichtigen. Mit dem Existenzgründungspass können Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzungen gefördert werden.

Wenn Sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies beantragen.

Vor Antragstellung muss eine fachkundige Stelle (IHK/HWK oder ThEx Enterprise) aufgesucht und der jeweilige Beratungsbedarf festgehalten werden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Thüringer Aufbaubank.

Erforderliche Unterlagen

Anlagen zum Antrag:

  • Betreuungsplan mit Anlage "Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts"
  • Eintrittsdaten des Teilnehmenden
  • Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten des Teilnehmenden
  • Gegebenenfalls Nachweis der Existenzgründung/Unternehmensnachfolge, sofern bereits im Nebenerwerb erfolgt
  • De-minimis-Erklärung (sofern erforderlich)
  • Personalausweiskopie

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Während der Antragstellung wird ein Vorhabenzeitraum angegeben, innerhalb dessen die beantragten Beratungen stattfinden müssen. Dies sind maximal 9 Monate. Bis maximal 3 Monate nach Vorhabenende kann der Mittelabruf erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Mit qualifiziertem elektronischen Versand beziehungsweise Unterschrift unter dem Antrag bestätigen die Antragstellenden, dass Ihnen die Datenschutzinformation nach Artikel 13 bis 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung online oder als Ausdruck zur Verfügung gestellt wurde.

Sie verpflichten sich zudem, gegebenenfalls betroffene dritte Personen (zum Beispiel Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner, Gesellschafterinnen oder Gesellschafter, Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, Teilnehmerinnen oder Teilnehmer), deren personenbezogene Daten in diesem Antrag erhoben oder zukünftig an die Thüringer Aufbaubank übermittelt werden, über die oben genannten Datenschutzinformationen zu unterrichten.

Die Antragstellenden versichern darüber hinaus die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher in den Antragsunterlagen enthaltener Angaben. Darüber hinaus verpflichten Sie sich, alle im weiteren Verfahren (Antrag/Abruf/Verwendungsnachweis) erforderlichen Angaben vollständig und korrekt abzugeben.

Bei Nichteinhaltung von Fristen kann es zum Widerruf des Antrages mit der Erhebung von Verwaltungskosten kommen. Bei Nichteinhaltungen von bestimmten Bedingungen/Auflagen (Aufbewahrungsfrist, Antragstellung als natürliche Person) kann es nach bereits erfolgter Auszahlung der Fördermittel zu Rückforderungen kommen.

Verfahrensablauf

  • Bitte treten Sie zuerst mit einer fachkundigen Stelle (Thüringer Kammern oder ThEx Enterprise) in Verbindung.
  • Im gemeinsamen Gespräch haben Sie die Möglichkeit, aus Förderbausteinen verschiedener Beratungs- und Weiterbildungsbereiche zu wählen beziehungsweise diese zu kombinieren.
  • Die Antragstellung für die Förderung von Existenzgründungspässen im Rahmen der Gründungsrichtlinie ist über das Online-Portal der TAB möglich.
  • Nutzen Sie die Anmeldung via Bund-ID über die Online-Personalausweis-Funktion oder das ELSTER-Zertifikat – die Antragstellung ist digital möglich. Andernfalls ist der Antrag sowie die De-minimis-Erklärung (sofern erforderlich) zwingend zusätzlich unterschrieben im Original in der TAB einzureichen.
  • Anschließend werden der Antrag und die eingereichten Unterlagen geprüft.
  • Nach erfolgter positiver Prüfung auf Förderfähigkeit des Vorhabens wird der Zuwendungsbescheid erstellt.
  • Der Zuwendungsbescheid wird Ihnen über das Portal und postalisch zugesandt.
  • Um die bewilligten Fördermittel zu erhalten, muss über das Online-Portal (nach erfolgter Beratung) ein Abrufantrag gestellt werden.

Voraussetzungen

  • Für den Existenzgründungspass können natürliche Personen einen Antrag stellen, die eine Existenzgründung, eine Betriebsübernahme oder die Aufwertung vom Neben- in den Haupterwerb in Thüringen beabsichtigen.

  • Vor Antragstellung muss eine fachkundige Stelle (IHK/HWK oder ThEx Enterprise) aufgesucht und der jeweilige Beratungsbedarf festgehalten werden.

  • Die Gesamtfinanzierung der beantragten Zuwendung muss bis zur Auszahlung der Mittel gesichert sein. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss bei Gewährung der beantragten Zuwendung gesichert sein.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer. Die Bearbeitungsdauer variiert in Abhängigkeit von den erforderlichen Nachreichungen und den noch zu erbringenden Nachweisen/Unterlagen. Sind die Antragsunterlagen unvollständig, kann sich die Bewilligung zeitlich verzögern oder – bei ausbleibenden Nachreichungen der noch fehlenden Dokumente und Unterlagen – eine Ablehnung seitens der Thüringer Aufbaubank erfolgen.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.06.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Onlinedienste

Rechtsbehelf

Gegen einen erlassenen Bescheid (Zuwendungs-, Änderungs-, Widerrufs-, Rücknahmebescheid et cetera) kann Klage erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim jeweils zuständigen (und im Bescheid benannten) Verwaltungsgericht zu erheben.