Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Bestattungsplatz

In Thüringen dürfen Bestattungen grundsätzlich nur auf Friedhöfen stattfinden. Dieser sogenannte Friedhofszwang ist gesetzlich festgelegt. 

Vor der Durchführung einer Bestattung ist die entsprechende Grabstätte zu erwerben. Die kann auch bereits zu Lebzeiten erfolgen.

Die Art der Grabstätte (Reihengrab, Wahlgrab, anonymes Grabfeld) richtet sich nach der Friedhofssatzung des jeweiligen Friedhofs und kann beim Friedhofsträger in Erfahrung gebracht werden. Friedhofsträger ist die zuständige Gemeinde.
 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Friedhofsträger, in der Regel die Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind bei der zuständigen Gemeinde als Friedhofsträger zu erfragen.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenfestsetzung der jeweiligen Gemeinde.

Rechtsgrundlage(n)

kommunale Friedhofssatzungen

Verfahrensablauf

Für den Erwerb eines Bestattungsplatzes wenden Sie sich an den zuständigen Friedhofsträger, in der Regel die Gemeinde.

Voraussetzungen

Gesonderte Voraussetzungen sind bei der Gemeinde als Friedhofsträger zu erfragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.06.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Urheber

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