Ernährungsnotfallvorsorge
Volltext
Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln erfolgt in Deutschland grundsätzlich über den freien Markt. Es sind aber Fälle denkbar, in denen die Versorgung auf diesem Wege nicht mehr möglich ist. Die staatliche Ernährungsnotfallvorsorge hat daher die Aufgabe, im Verteidigungs- und Spannungsfall sowie im Falle einer nicht-militärisch bedingten Versorgungskrise die Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln durch hoheitliche Maßnahmen sicherzustellen. Hierfür sind bereits heute alle notwendigen Vorkehrungen für eine ausreichende Versorgung zu treffen. Die Bundesregierung hat deshalb als rechtliche Grundlagen das Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise geschaffen.
Eine nicht-militärisch bedingte Versorgungskrise kann infolge einer Naturkatastrophe, eines besonders schweren Unglücksfalles, einer Sabotagehandlung, einer wirtschaftlichen Krisenlage oder eines sonstigen vergleichbaren Ereignisses eintreten.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die entsprechenden Ansprechpartner für Ernährungsnotfallvorsorge in den kreisfreien Städten und in den Landkreisen.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum