Ermäßigung der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen
Volltext
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen oder bei Erhalt von Sozialleistungen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
- Die finanzielle Belastung übersteigt ihre finanziellen Möglichkeiten
Urheber
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport