Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr erhalten

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Die Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr zur Beförderung von Ladungen mit überhöhter Abmessung und/oder Gewicht sind grundsätzlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. 

Das Dokument zur Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr wird in Deutschland über das VEMAGS-Portal beantragt. Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt unter Berücksichtigung der Straßeninfrastruktur und der Verkehrssicherheit. 

Ansprechpunkt

Online-Portal VEMAGS

Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde

Soweit der Zuständigkeitsbereich mehrerer Straßenverkehrsbehörden betroffen ist, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.

Kosten

Es entsteht eine Gebühr zwischen 40,00 bis 1300,00 EUR nach Maßgabe des Anhangs zu Nr. 263.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt in Verbindung mit dem Anhang zu Gebührennummer 263.1 GebOSt).



Frist

Unter Berücksichtigung der Regelbearbeitungszeit ist eine möglichst frühzeitige Antragstellung ratsam.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Verfahrensablauf

Voraussetzungen

Einzelfallprüfung. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Straßeninfrastruktur für den Transport geeignet ist (Höhe, Breite, Gewicht) und Gründe der Verkehrssicherheit nicht entgegenstehen.

Bearbeitungsdauer

Die Regelbearbeitungszeit beträgt 2 Wochen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Onlinedienste

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.