Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

Volltext

Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Rechtsgrundlage(n)

§49 Abs 2 WHG

Urheber

Zuständige Stelle

Untere Wasserbehörden

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Rechtsbehelf

Widerspruch