Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Volltext
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
§49 Abs 2 WHG
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörden
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 15.05.2023
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Rechtsbehelf
Widerspruch